top of page

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fire-BeCondA GmbH

Grundsätzliche Bedingungen

Für jeden Teilnehmer/Interessenten besteht die Möglichkeit an Ausbildungseinheiten der Fire-BeCondA GmbH nach Anmeldung teilzunehmen. Für die Teilnahme an der Heißausbildung ist eine gültige medizinische Untersuchung nach G 26.3 und eine erfolgreich absolvierte Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7 verpflichtend. Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Heißausbildung uneingeschränkt atemschutztauglich sein und dürfen nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Die Teilnahme an den Ausbildungsmodulen erfolgt generell auf eigene Gefahr. Die Fire-BeCondA GmbH ist von jeglicher Haftung freigestellt. Mit Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen gilt diese Haftungsfreistellung als anerkannt. Der Teilnehmer bestätigt diese Voraussetzungen mit seiner Unterschrift vor Beginn der Ausbildung. Gäste/Zuschauer, welche nicht direkt am Training teilnehmen, unterzeichnen ebenfalls eine Haftungsausschlusserklärung. Die Fire-BeCondA GmbH ist bei Unfällen grundsätzlich nicht regresspflichtig und von jeglicher Haftung befreit.

Sicherheitsmaßnahmen/Schutzvorkehrungen

Die Teilnehmer verpflichten sich allen Weisungen der Trainer und/oder Referenten, welche der Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen und der Abwendung von Gefahren von Personen und Sachgütern dienen, uneingeschränkt Folge zu leisten. Beim praktischen Training sind jegliche Schmuckstücke (Ringe, Halsketten, Piercings aller Art usw.) untersagt und müssen vor dem Training entfernt werden.

Teilnahmegebühr

Alle aufgeführten Preise sind freibleibend und verstehen sich pro Teilnehmer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.

 

Schutzkleidung

Feuerwehrschutzkleidung, Atemschutzgeräte und andere Ausrüstungsgegenstände für die Teilnehmer sind nicht im Preis enthalten. Jeder Teilnehmer nutzt die ihm von dem jeweiligen Träger der Feuerwehr zur Verfügung gestellte Feuerwehrschutzkleidung, Atemschutzgeräte und andere Ausrüstung. Zum Schutz dieser Feuerwehrschutzkleidung und Ausrüstung bekommt jeder Teilnehmer für die Ausbildung einen Brandschutzponcho von der Firma Fire-BeCondA GmbH gestellt. Sollten unsere Trainer Sicherheitsmängel an Gerät und/oder Feuerwehrschutzausrüstung feststellen, welche die Sicherheit gefährden, kann das Training jederzeit abgebrochen werden. In diesem Fall kann die entsprechende Ausrüstung, sofern verfügbar, für das Training entgeltpflichtig durch die Fire-BeCondA GmbH zur Verfügung gestellt werden.

Sollte das Training durch den Ausbildungsleiter aufgrund von Sicherheitsmängeln abgebrochen werden, erfolgt keinerlei Rückvergütung der Teilnahmegebühr, auch nicht teilweise.

 

Anmeldung

Mit Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fire-BeCondA GmbH anerkannt. Anmeldungen sind verbindlich und müssen ggf. schriftlich storniert werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, online oder per Mail, mit der Bestätigung des Teilnehmers einzeln oder der Teilnehmer in einer Gruppe insgesamt, dass er/sie eine gültige medizinische Untersuchung nach G 26.3 vorweisen kann, sowie die Ausbildung zum Atemschutzträger gem. FwDV 7 erfolgreich absolviert hat. Die Voraussetzung für die Teilnahme ist erst nach erfolgtem, für uns kostenlosen, Zahlungseingang gegeben. Bei Anmeldung von Gruppen wird je Teilnehmer ein eigener Anmeldebogen benötigt. Grundsätzlich besteht auch nach bestätigter Anmeldung kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an den Ausbildungs-veranstaltungen von Fire-BeCondA GmbH. Die Veranstaltungen können jederzeit aus betrieblich bedingten Gründen abgesagt oder verlegt werden. In diesen Fällen erhält der Teilnehmer die eventuell bereits entrichtete Teilnahmegebühr rückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers bestehen nicht.

 

Stornierung

Bei Stornierung der Anmeldung durch die Teilnehmer, bis 14 Tage vor Ausbildungsbeginn, berechnet die Fire-BeCondA GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Bei Absagen, die später als 14 Tage vor dem Ausbildungsbeginn bei Fire-BeCondA GmbH eingehen, oder bei nicht erfolgten Absagen wird die volle Teilnahmegebühr zzgl. der gesetzlichen MwSt. fällig. Maßgebendes Datum für Stornierungen ist grundsätzlich das Eingangsdatum bei der Fire-BeCondA GmbH. Muss ein Training aus unvorhersehbaren Gründen von Seiten der Fire-BeCondA GmbH abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung unsererseits. In diesem Fall besteht seitens der Fire-BeCondA GmbH nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr. Grundsätzlich behalten wir uns den Wechsel von Referenten, Trainern und/oder Änderungen im Ausbildungsablauf oder den Lehrinhalten vor. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung der Fire-BeCondA GmbH ausschließlich auf die Teilnahmegebühr. Ersatzansprüche ergehen hieraus nicht.

 

Rechnung / Auftragsbestätigung

Teilnahmegebühren überweisen Sie bitte erst nach Erhalt der Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Vermerken Sie auf Ihrer Buchung, falls Sie eine von der Bestelladresse abweichende Rechnungsadresse wünschen.

 

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der Auftragsabwicklung und Kontaktaufnahme gespeichert. Die Aufbewahrung und Löschung richtet sich nach den maßgeblichen Gesetzen. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

 

Veröffentlichung der Bilder

Es wird vereinbart, dass unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung, an den am Lehrgangstag von dem Teilnehmer angefertigte Aufnahmen, auf die Firma Fire-BeCondA GmbH übertragen werden. Die Firma Fire-BeCondA GmbH darf die produzierten Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch die Firma Fire-BeCondA GmbH oder durch Dritte, die mit deren Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung), publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden. Der Teilnehmer überträgt der Firma Fire-BeCondA GmbH gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem, aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen, Bildmaterial ohne zeitliche Beschränkung.

 

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die sinngemäß der unwirksamen am nächsten kommt.

Es gilt in jedem Fall das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig.

Fire-BeCondA GmbH, August 2023

bottom of page